VERGÜTUNG
Anwaltlicher Rat ist teuer, so jedenfalls die landläufige Meinung. Darüber, wie hoch die Kosten für die anwaltliche Beratung oder Vertretung wirklich sind, informieren wir Sie gern.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist grundsätzlich maßgeblich für den Vergütungsanspruch des Rechtsanwaltes.

 

BERATUNGEN
Für Beratungen gibt es grundsätzlich keine gesetzlichen Gebühren. Bei Beratungen ist der Anwalt gemäß § 34 Abs. 1 S. 1 RVG gehalten, eine Gebührenvereinbarung zu treffen. Die Gebühr wird also individuell vereinbart.

 

AUßERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE VERTRETUNG
In arbeits- und familienrechtlichen Angelegenheiten richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert/Verfahrenswert/Streitwert. Dieser ist oft zu Beginn der anwaltlichen Tätigkeit nicht genau bestimmbar. Die Mitteilung der zu erwartenden Gebühren kann daher zu Beginn des Mandates nur aufgrund einer Schätzung erfolgen. Wir informieren Sie selbstverständlich vorab über die schätzungsweise anfallenden Gebühren. Steht der Verfahrenswert fest, informieren wir Sie über die tatsächlich anfallenden Gebühren.

Bitte beachten Sie: Im Laufe des Mandates kann es zu Erweiterungen des Auftrages kommen, die sich auch auf die Gebühren auswirken können. Auch hierüber werden wir Sie informieren.

 

RECHTSSCHUTZVERSICHERUNGEN
Sofern Ihnen eine Rechtsschutzversicherung zur Seite steht, die das geltend gemachte Risiko beinhaltet, übernimmt diese die entstehenden Gebühren. Eventuell vereinbarte Selbstbeteiligungen sind von Ihnen selbst zu tragen.

Eine Kostenübernahme für die Vertretung in familienrechtlichen Angelegenheiten wird regelmäßig von Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen. Eine Beratung wird oftmals übernommen. Bitte überprüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen oder fragen Sie Ihren Versicherer.

Bitte beachten Sie: Sie haben das Recht auf freie Anwaltswahl (§ 127 Versicherungsvertragsgesetz). Rechtsschutzversicherungen schlagen in der Praxis häufig einen Anwalt aus ihrer Kartei vor, der mit der Versicherung durch besondere Abkommen verbunden ist, oder verweisen an ihre Beratungshotline. An dieses Angebot der Versicherungen sind Sie nicht gebunden.

 

PROZESSKOSTEN-, VERFAHRENSKOSTEN- UND BERATUNGSHILFE
Bei geringen Einkommens- und Vermögensverhältnissen besteht für Mandanten die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der für sie entstehenden Kosten an das zuständige Gericht zu stellen. Gern informieren wir Sie über die Vorgehensweise und sind Ihnen bei der Antragstellung behilflich. Bitte sprechen Sie uns an.