Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.

Als Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und Familienrecht habe es mir zur Aufgabe gemacht, Ihnen zu „Ihrem“ Recht zu verhelfen.

Ob und wie das gelingen kann und welcher Weg dabei beschritten werden sollte, möchte ich in einem gemeinsamen Gespräch klären.

Am Anfang steht die Beratung, am Ende hoffentlich „Ihr“ Recht.

Seit 1998 bin ich Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit dem hochspezialisiert auf diesem Gebiet tätig. Egal ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, es kommt darauf an, beide Seiten zu kennen, um erfolgreich zu sein.

Von Anbeginn meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich als „Familienanwältin“ tätig. Auf diesem Gebiet lege ich Wert auf eine möglichst einvernehmliche Beilegung von Streitigkeiten. Dies tut nicht nur den ehemaligen Partnern, sondern insbesondere auch den Kindern gut.

Lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung dennoch nicht vermeiden, vertrete ich Ihre Interessen mit vollem Engagement .