ARBEITSRECHTFAMILIENRECHT
Anders als die Schwäne, denen man nachsagt, dass sich Paare für ein ganzes Schwanenleben binden, ist die Trennung vom Ehepartner/Lebenspartner keine Ausnahme.

Was tun, wenn die Liebe ein Ende hat und eine Trennung bevorsteht oder bereits erfolgt ist? Was ist mit den Kindern, der Wohnung, dem Häuschen, dem Auto, dem Geld? Es gibt immer jemanden, der dann guten Rat übrig hat, aber nicht selten den Falschen.
Lassen Sie sich rechtzeitig von mir beraten, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Guter Rat mag teuer sein, aber ohne diesen kann es Sie alles kosten. Zögern Sie nicht und nehmen Sie mit mir Kontakt auf!

Ich berate Sie in allen Fragen rund um das Familienrecht,
insbesondere in folgenden Bereichen:

· Eheschließung und Ehescheidung
· Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung
· Elterliche Sorge und Umgangsrecht
· Kindesunterhalt für minderjährige und volljährige Kinder
· Unterhalt zwischen Ehegatten und Lebenspartnern
· Trennungsunterhalt
· nachehelicher Unterhalt (Geschiedenenunterhalt)
· Ehewohnung und Hausrat
· Vermögensauseinandersetzung/ Zugewinnausgleich
· Versorgungsausgleich (Teilung von Rentenansprüchen)
sowie anderen familienrechtlichen Angelegenheiten, z.B. Unterhalt für die Eltern (Elternunterhalt).

Selbstverständlich werde ich auch außergerichtlich tätig und vertrete Sie vor Gerichten und Behörden.